Tier im Bett

Eine Frage, die anscheinend viele Tierbesitzer beschäftigt ist, ob es in Ordnung ist, wenn das Tier mit im Bett oder auf dem Sofa liegt.

Immer wieder kommt es in meinen Beratungen zur Ansprache und in den meisten Fällen merkt man den Tierhaltern deutliche Schuldgefühle an, weil sie ihr Tier unrechtmäßig verwöhnen. Weil sie in den Medien immer wieder hören, ein Hund oder auch eine Katze habe im Bett nichts zu suchen, es würde die Rangordnung zerstören und das Tier fühle sich dann als Chef.

Diese Aussage möchte ich so nicht unterstützen. Ein absolutes No-Go ist es definitiv, wenn das Tier seinen Liegeplatz gegen den Tierhalter oder andere Familienmitglieder verteidigt und sich nicht wegschicken lässt. Von dieser einen – und eher selten auftretenden – Situation einmal abgesehen, finde ich es recht unproblematisch, wenn Hund und Katze mit seinem Besitzer das Bett teilen. Im Gegenteil: Bei Hunden ist das sogenannte Kontaktliegen ein wichtiger Teil des Sozialverhaltens, welches unter anderem zur Stärkung der Bindung untereinander führt.

Und die meisten Tierbesitzer mögen es auch sehr gern, mit ihrem Tier zu kuscheln und zu schmusen. Für mich ist das also meistens kein Problem, wenn es für alle Beteiligten in Ordnung ist.

Und das ist dann meistens der Punkt, den man einmal genauer unter die Lupe nehmen muss. Über den man sich am besten schon vor dem Einzug des Tieres Gedanken machen sollte. Der Hund versteht Regeln und kann sich an diese halten, solange das auch alle anderen tun. Problematisch wird es, wenn Frauchen den Hund auf die Couch holt und Herrchen ihn nicht dort haben will. Das kann der Hund dann nicht wirklich nachvollziehen und sollte vorher geklärt werden.

Entweder darf der Hund IMMER auf die Couch oder gar nicht. Man sollte dann nur bedenken, dass IMMER auch den Fall impliziert, wenn der Hund vorher beim Spaziergang durch Matschpfützen getobt ist. Der Hund kann nicht verstehen, warum er dann ausgeschimpft und fortgejagt wird. Es ist also an uns Tierhaltern diese Situation vorher zu umgehen, indem man den Hund zum Beispiel direkt nach dem Spaziergang erst einmal abtrocknet oder ggf. abduscht, BEVOR er die Möglichkeit hat, es sich auf seinem Lieblings-Liegeplatz auf der Couch oder im Bett bequem zu machen.

Es ist also wieder am Tierhalter sich VORHER Gedanken zu machen, anstatt HINTERHER das Tier zu bestrafen.

Geschrieben von: Tierservice Fehmarn

24. März 2015

[erechtshare]

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Das könnte Sie auch interessieren