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Hundebetreuung

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Tierservice Fehmarn – Bereich Hundebetreuung (Hundepension/Hundetagesstätte (HuTa))

(gültig ab 01.01.2024)

Wir bieten Ihrem Hund eine Betreuung mit Familienanschluss und ohne Zwingerhaltung an. Um einen reibungslosen Ablauf – sowohl für uns als auch die von uns
betreuten Hunde – zu gewährleisten, bitten wir Sie, sich mit folgenden „Hausregeln“ bei uns vertraut zu machen und ihren Hund dementsprechend vorzubereiten. Mit der Anmeldung Ihres Hundes in unserer Betreuung erklären Sie sich mit den folgenden Geschäftsbedingungen einverstanden.

Begriffserklärung Hundepension – Hundetagesstätte

1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für den Bereich der Hundepension und der Hundetagesstätte des Tierservice Fehmarn. Dabei wird unterschieden zwischen der Unterbringung im Rahmen der Hundepension (Betreuungen von Hunden mit Übernachtung in der Pension) und der Hundetagesstätte (Betreuung und Unterbringung des Hundes erfolgt ausschließlich tagsüber zwischen 8.00 Uhr und 19.00 Uhr).

2. Sofern einzelne der folgenden Punkte nur für einen der beiden Bereiche zutreffen, ist dies im Text kenntlich gemacht.

Bedingungen für eine Aufnahme und Wichtige Informationen zur Betreuung

3. Der Tierservice Fehmarn verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag genannten Hund für den vereinbarten Zeitraum artgerecht zu betreuen und zu versorgen. Der Hund wird innerhalb einer Hundegruppe mit maximal 5 Fremdhunden mit Familienanschluß im Haus untergebracht und versorgt.

4. Spaziergänge außerhalb des Pensionsgelände sind bei Pensionsunterbringung mind. 2x tgl. (morgens/nachmittags bzw. abends) vorgesehen.

5. Bei der Unterbringung in der Hundetagesstätte kann die Anzahl und Dauer der Spaziergänge in Abhängigkeit von der Betreuungszeit variieren. Hunde in der Tagesbetreuung werden soweit möglich bei den täglichen Spaziergängen der Pensionshunde mit eingeplant, einen Anspruch zu darüber hinaus gehenden Spaziergängen (sowohl in Anzahl als auch Dauer der Spaziergänge) gegenüber dem Tierservice Fehmarn besteht nicht. Bei der Abholung aus der Hundetagesstätte wird der Hundehalter über durchgeführte Spaziergänge informiert.

6. Sollte die Teilnahme und/oder Durchführung der geplanten Spaziergänge durch den Gesundheitszustand des Hundes, Erkrankung des Personals, schwierige Witterungsverhältnisse (insb. Straßenglätte u. starkem Sturm oder Gewitter) nicht möglich sein, erhält der Hund regelmäßigen Zugang zum eingezäunten Garten. Ob und in welcher Anzahl und Dauer Spaziergänge durchgeführt werden können, entscheidet ausschließlich der Tierservice Fehmarn.

7. Die Aufnahme des Hundes erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Die Haftung der Hundepension für Schäden aller Art wird ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden entstehen aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung.
Der Halter übernimmt die alleinige Verantwortung für jegliche Handlungen des Hundes in der Hundepension während der Betreuungszeit, sowohl in den Räumlichkeiten und dem Gelände der Hundepension als auch auf Spaziergängen. Dies bezieht sich insbesondere bei einer Betreuung in der Gruppe auch auf die anderen in der Hundebetreuung befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen oder wildes Spiel und deren Verletzungsfolgen.

8. Vor einer Betreuung in der Hundepension muss der Hund einen kostenpflichtigen Probetag absolvieren. Erst danach kann der Hund für eine Pensionsbetreuung angemeldet werden.

9. Vor Aufnahme des Hundes in die Betreuung ist ein Nachweis über den bestehenden Impfschutz vorzulegen (Impfausweis).
Vor der Aufnahme des Hundes hat der Hundehalter die Pflicht, seinen Hund auf Parasiten (Flöhe, Würmer etc.) zu untersuchen bzw. untersuchen und ggf. tierärztlich behandeln zu lassen. Nach bekanntem Befall, insbesondere mit Endoparasiten wie Würmern oder Giardien, ist die Aufnahme erst nach einer Negativ-Testung möglich. Bei Abgabe in der Betreuung darf der Hund nicht an ansteckenden Erkrankungen leiden.

10. Während der Betreuungszeit Ihres Hundes, müssen Sie über eine gültige Hundehalterhaftpflicht-Versicherung verfügen. Eine Kopie des Versicherungsscheines ist spätestens bei Betreuungsantritt vorzulegen.

11. Für den gesamten Betreuungszeitraum (+1 bis 2 Tage bei unvorhergesehener Verlängerung) ist das gewohnte Futter und ggf. Medikamente sowie ggf. Fellpflegeutensilien mitzubringen. Für mitgebrachtes Zubehör (insbesondere Decken und Spielzeug) wird keine Haftung übernommen.

12. Der Tierservice Fehmarn beherbergt ausschließlich Hunde, die sozialverträglich mit anderen Hunden, Katzen und Menschen sind. Sollte es zu Problemen in der Verträglichkeit kommen, behält sich der Tierservice Fehmarn vor, die Betreuung abzulehnen.
Der Hundehalter verpflichtet sich, in diesem Fall eine kurzfristige Abholung des Hundes auf eigene Kosten zu organisieren.

13. Ausgeschlossen von der Betreuung sind:
• Hunde, die zu Markierverhalten im Haus tendieren sowie läufige Hündinnen
• als gefährlich eingestufte Hunde sowie Hunde, bei denen Beißvorfälle bekannt sind
• Hunde mit starker Trennungsproblematik
• Hunde, welche Jagdverhalten ggü. Katzen zeigen

Die endgültige Beurteilung, ob ein Hund sich für die Betreuung beim Tierservice Fehmarn eignet, obliegt allein dem Tierservice Fehmarn. Für eine abschließende Einschätzung ist ein Probetag bei der Pensionsunterbringung verpflichtend vorgesehen.

14. Sollte eine Hündin während der Betreuungszeit läufig werden, übernimmt die Pension keine Haftung für Folgeschäden (z.B. ungewollte Deckung). Läufige Hündinnen oder Hunde, die im Haus markieren, werden nach Möglichkeit von der Gruppe getrennt untergebracht und ggf. von uns mit Läufigkeitshöschen/Rüdenwindeln/Inkontinenzhöschen ausgestattet. Hieraus entstehende Kosten für Verbrauchsmaterialien werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.

15. Bei Abgabe muss der Hund ein gut sitzendes Halsband oder Geschirr tragen, aus dem er nicht selbstständig herausschlüpfen kann. Zusätzlich ist die gewohnte Leine mitzubringen und diese vorab vom Halter auf Stabilität zu prüfen. Entweicht der Hund aufgrund eines schlecht sitzendem Halsband/Geschirr oder einer beschädigten Leine während der Betreuung, trägt der Hundehalter für etwaige Schäden die alleinige Haftung. Sollte der Hund mit nicht passendem Equipment zur Betreuung abgegeben werden, kann die Betreuung abgelehnt werden oder Halsband/Geschirr durch passendes Equipment aus dem Pensions-Fundus ergänzt/ausgetauscht werden, sofern vorhanden. Auf das Ausstatten des Hundes mit geeignetem Equipment besteht kein Anspruch.

16. Der Hundehalter informiert den Tierservice Fehmarn ausführlich über Besonderheiten in der Gesundheit oder dem Verhalten des zu betreuenden Hundes (Türen öffnen, über Absperrungen springen, Trennungsangst, Krankheiten etc.). Diese Besonderheiten werden im Betreuungsvertrag festgehalten.
Der Tierservice Fehmarn behält sich vor, die Betreuung eines Hundes abzulehnen, wenn nicht ausreichend auf beschriebene Besonderheiten eingegangen werden kann oder eine Gefährdung von Dritten oder den anderen Betreuungshunden nicht ausgeschlossen werden kann.

17. Abhol- und Bringzeiten sind mit der Pension vorab abzusprechen. Das Abholen und Bringen des Hundes ist nach Absprache Mo – Fr zwischen 8.00 und 19.00 Uhr und Sa. – So. zwischen 9.00 und 17.00 Uhr möglich.

18. Der Hundehalter informiert die Pension frühzeitig darüber, wenn es zu einer Verschiebung der Abholung des Hundes kommt.
Eine Verlängerung der Betreuung in der Hundepension ist nur dann möglich, wenn die Pension noch Plätze zur Verfügung hat. Sollten keine Plätze mehr zur Verfügung stehen, stimmt der Hundehalter zu, eine Abholung durch eine benannte Drittperson zum ursprünglichen Abholtermin zu organisieren.

19. Sollte der Hund während des Aufenthaltes erkranken oder sich verletzen, ist der Tierservice Fehmarn berechtigt, in eigenem Ermessen einen Tierarzt zu konsultieren und den Hund nach tierärztlicher Vorgabe medizinisch zu versorgen. Sollte es sich um einen Notfall (z.B. Verletzung, Vergiftung o.ä.) handeln, ermächtigt der Hundehalter den Tierservice Fehmarn dazu, auch ohne vorherige Absprache einen Tierarzt nach Wahl der Pension aufzusuchen.

Handelt es sich nicht um einen erkennbaren Notfall versucht die Pension vor einer tierärztlichen Konsultation telefonisch Rücksprache mit dem Hundehalter oder einer von ihm im Betreuungsvertrag angegebenen bevollmächtigten Person zu sprechen. Ist der Hundehalter oder der angegebene Notfallkontakt für die Pension nicht erreichbar, ist die Pension ermächtigt auch ohne telefonische Rücksprache eine tierärztliche Konsultation zu initiieren, sofern Sie dies für notwendig hält. Entstandene Kosten (Transport und tierärztliche Versorgung, nachfolgende Versorgung in der Pension und ggf. notwendige Folgetermine während der weiteren Betreuung in der Pension) werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.
Mit der Abgabe in der Pension sichert der Hundehalter die Übernahme der hieraus entstandenen Kosten zu. Verstirbt ein Hund während der Betreuung aufgrund Alter oder trotz tierärztlicher Behandlung nach einer Verletzung oder einer Erkrankung, kann kein Schadensersatz durch den Halter geltend gemacht werden.
Sollte der Tierarzt die Einschläferung des Hundes empfehlen, um dem Tier unnötiges Leid zu ersparen und ist weder der Hundehalter noch der im Betreuungsvertrag genannte Notfallkontakt erreichbar, darf der Tierservice Fehmarn die notwendige Erlaubnis erteilen.
Der Hundehalter verpflichtet sich in diesem Fall, den verstorbenen Hund innerhalb von 24 Stunden abzuholen oder abholen zu lassen. Ist eine Abholung durch den Hundehalter nicht möglich, benennt dieser eine Person, die den Hund abholen darf. Ist eine Abholung durch den Hundehalter oder eine vom Hundehalter benannte Drittperson nicht möglich, organisiert die Pension nach Rücksprache mit dem Halter den Transport des Hundes zu einem Tierbestatterdienst oder einem Tierarzt. Die Kosten (inkl. Transportkosten) werden vom Tierhalter übernommen. Der Hundebesitzer hat die Möglichkeit, diesem Punkt (insbesondere des Einverständnisses zur Einschläferung) zu widersprechen, dies ist schriftlich (z.B. im Betreuungsvertrag) festzuhalten. Die endgültige Entscheidung, ob ein Hund aufgrund einer schweren Erkrankung oder Verletzung im Sinne des TSchG eingeschläfert werden muss, trifft jedoch in jedem Fall ein Tierarzt. Sollte der Tierarzt die Euthanasie des Hundes anordnen, um dem Tier weitere
Schmerzen oder Leiden zu ersparen, übernimmt der Tierservice Fehmarn keine Haftung und es können keine Schadensersatzansprüche gestellt werden.

20. Sollte bei dem Hund während des Aufenthaltes in der Betreuung eine ansteckende Erkrankung oder Parasitenbefall (z.B. Flöhe, Würmer) festgestellt werden und sich andere Hunde/Tiere damit anstecken, werden die daraus resultierenden Kosten vom Hundehalter übernommen.

21. Sollte der Hund nicht zum vereinbarten Termin von seinem Halter abgeholt werden, und sind weder Hundehalter noch Notfallkontakt für die Pension erreichbar, stimmt der Besitzer zu, dass der Hund anderweitig (z.B. in einem Tierheim) untergebracht oder nach einer Zeit von 6 Wochen von der Pension vermittelt werden darf. Bis dahin entstehende Kosten werden dem Hundebesitzer in Rechnung gestellt. Eventuell entstehende Kosten (inkl. Transportkosten) sind vom Halter zu tragen.

22. Das Gelände der HuTa ist gesichert. Es kann jedoch nie mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass ein Hund Hindernisse überwindet und außerhalb des Geländes Schaden nimmt oder verursacht. Der Hundehalter wurde über das Risiko informiert und erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund auf dem gesicherten Gelände der HuTa frei laufen darf. Der Hundehalter übernimmt hierfür die volle Verantwortung und trägt jegliche damit verbundenen Haftungsrisiken. Der Hundebesitzer hat die Möglichkeit, diesem Punkt zu widersprechen, dies ist schriftlich (z.B. im Betreuungsvertrag) festzuhalten.

Bezahlung und Stornierungen – Hundepension

23. Die Bezahlung eines Pensionsaufenthaltes erfolgt stets im Voraus. Nach erfolgter Anmeldung für einen Pensionsaufenthalt übersendet die Pension eine Rechnung über den gesamten gebuchten Aufenthalt. Nach Eingang einer Anzahlung von mind. 50% wird der Platz für den genannten Hund fest reserviert und der Hundehalter erhält eine Reservierungsbestätigung. Der Restbetrag muss spätestens 3 Tage vor Beginn der Betreuung beglichen werden. Zahlungen können entweder als Überweisung an das auf der Rechnung angegebene Konto oder in bar durchgeführt werden. Grundlage der Preisgestaltung ist die jeweils aktuelle Preisliste der Hundepension, einsehbar unter https://tierservice-fehmarn.de/preise/. Bei Hundepensions-Aufenthalten über mehrere Tage mit
Übernachtung werden Bring- und Abholtag als volle Tage gewertet und berechnet.

24. Für die Hundepension gelten die folgenden Stornobedingungen:
Stornierungen bedürfen der Schriftform. Die Stornierung von Pensionsaufenthalten ist bis zur Leistung der Anzahlung (s.P.23) kostenfrei möglich. Wurde bereits eine Anzahlung geleistet, wird diese nach Abzug der Stornierungsgebühren als Kundenguthaben hinterlegt.
Bei Stornierung nach Anzahlung bis 20 Tage vor Betreuungsbeginn berechnet die Hundepension eine Stornierungsgebühr von 50 € (inkl. MwSt.), der Restbetrag wird als Kundenguthaben hinterlegt.
Bei Stornierungen innerhalb von 10 Tage vor Betreuungsbeginn entspricht die Anzahlung von 50% des Aufenthaltspreises der Stornierungsgebühr.
Wird keine Stornierung bekannt gegeben, wird der volle Betreuungspreis berechnet. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Fall zur Zahlung des vorab vereinbarten Gesamtbetrags.
Das hinterlegte Kundenguthaben wird in Pensionstagen verrechnet und kann entweder bei einem Pensionsaufenthalt oder im Rahmen von mehreren Betreuungen in der Hundetagesstätte verrechnet werden. Das Kundenguthaben kann nur für den ursprünglich angemeldeten Hund eingelöst werden. Es besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung des Guthabens.

Bezahlung und Stornierungen – Hundetagesstätte

25. Eine regelmäßige Betreuung im Rahmen der Hundetagesstätte wird über 10er-Karten abgerechnet. Die Gültigkeit einer 10erKarte beträgt 6 Monate ab Rechnungsdatum. Wird ein Hund für die regelmäßige Betreuung im Rahmen der Hundetagesstätte angemeldet, erfolgt die Rechnungsstellung stets im Voraus. Es erfolgt eine elektronische Erfassung der Aufenthaltstage; diese kann dem Hundehalter auf Wunsch per E-Mail zugesandt werden. Wird der Hund nicht regelmäßig in der Hundetagesstätte betreut kann die Abrechnung statt über eine 10erKarte auch als Einzeltag-Abrechnung erfolgen. Grundlage der Preisgestaltung ist die jeweils
aktuelle Preisliste der Hundepension, einsehbar unter https://tierservice-fehmarn.de/preise/ .

26. Für die Hundetagesstätte gelten die folgenden Stornobedingungen:
Die Absage bzw. Stornierung bis 3 Tage vor dem angemeldeten Betreuungstag ist kostenfrei. Bei einer Absagen bzw. Stornierung bis 1 Tag vor dem Betreuungstag wird der Betreuungstag vollumfänglich über die 10erKarte abgerechnet.
Die Absage bzw. Stornierung bedarf entweder der Schriftform (Mo.-Fr. per E-Mail an info@tierservice-fehmarn.de) oder der telefonischen Rücksprache unter 04371-889346. Wird keine Stornierung bekannt gegeben, wird der volle Betreuungspreis berechnet.
Werden Tagesbetreuungen wiederholt kurzfristig storniert oder nicht abgesagt, behält sich die Pension das Recht vor, den Hund nicht mehr im Rahmen einer 10erKarte in der HuTa zu betreuen, sondern stattdessen eine tageweise Buchung und Abrechnung anzubieten.

27. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der AGB im Übrigen.

28. Änderungen der AGB bedürfen der Schriftform und beziehen sich nicht auf bereits (an)gezahlte Betreuungen.

Wenn Ihr Hund die genannten Bedingungen erfüllen kann, steht seinem Urlaub bei uns nichts mehr im Wege. Wir freuen uns auf
Sie und Ihren Vierbeiner!

Preise

Gruppenunterbringung:

10er-Karte Hunde-Tagesbetreuung: 185,00 €*

Halbtagsbetreuung (max. 5h): 22,00 €*
Ganztags- und Urlaubsbetreuung, je Tag: 25,00 €*

 

*alle Preise inkl. MwSt.

Die endgültige Einschätzung, ob ein Hund für die Gruppenunterbringung geeignet ist, wird von uns übernommen.

Anreise- und Abreisetag werden voll berechnet.

Das Holen und Bringen der Hunde ist tagsüber zwischen 8.00 und 19.00 Uhr möglich.

Info zur 10er-Karte:
Die 10er-Karte ist ein Angebot für das regelmäßige Bringen eines Hundes zur Tagesbetreuung und kann nicht für einen einmaligen Urlaubsaufenthalt genutzt werden.