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HundebetreuungAGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tierservice Fehmarn – Bereich Hundebetreuung (Hundepension/Hundetagesstätte (HuTa))
(gültig ab 01.06.2022)
Wir bieten Ihrem Hund eine Betreuung mit Familienanschluss und ohne Zwingerhaltung an. Um einen reibungslosen Ablauf – sowohl für uns als auch die von uns betreuten Hunde – zu gewährleisten, bitten wir Sie, sich mit folgenden „Hausregeln“bei uns vertraut zu machen und ihren Hund dementsprechend vorzubereiten.
Mit der Anmeldung Ihres Hundes in unserer Betreuung erklären Sie sich mit den folgenden Geschäftsbedingungen einverstanden.
- Die Hundepension verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag genannten Hund für den vereinbarten Zeitraum artgerecht zu betreuen und zu versorgen.
- Die Aufnahme des Hundes erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Die Haftung der Hundepension für Schäden aller Art wird ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden entstehen aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Der Halter übernimmt die alleinige Verantwortung für jegliche Handlungen des Hundes in der Hundepension während des Aufenthaltes in der Hundepension oder der Spaziergänge. Dies bezieht sich insbesondere bei der Betreuung in der Gruppe auch auf die anderen in der Hundebetreuung befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen oder wildes Spiel und deren Verletzungsfolgen.
- Die Bezahlung eines Pensionsaufenthaltes erfolgt stets im Voraus. Nach erfolgter Anmeldung für einen Pensionsaufenthalt übersendet die Pension eine Rechnung über den gesamten gebuchten Aufenthalt. Erst nach Eingang einer Anzahlung von mind. 50% wird der Platz für den genannten Hund fest reserviert und der Hundehalter erhält eine Reservierungsbestätigung. Der Restbetrag muss vor Beginn der Betreuung beglichen werden. Grundlage der Preisgestaltung ist die jeweils aktuelle Preisliste der Hundepension, einsehbar unter https://tierservice-fehmarn.de/preise/ .
- Für die Hundepension gelten die folgenden Stornobedingungen:
Stornierungen bedürfen der Schriftform. Die Stornierung von Pensionsaufenthalten ist bis 28 Tage vor Betreuungsbeginn kostenfrei möglich. Bereits getätigten Anzahlungen können bei einer späteren Betreuung als Guthaben verrechnet werden. Es besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung des Guthabens. Bei Stornierung bis 15 Tage vor Betreuungsbeginn berechnet die Hundepension eine Stornierungsgebühr von 50 € (inkl. MwSt.).
Bei Stornierungen innerhalb von 14 Tage vor Betreuungsbeginn entspricht die Anzahlung von 50% des Aufenthaltspreises der Stornierungsgebühr.
Wird keine Stornierung bekannt gegeben, wird der volle Betreuungspreis berechnet. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Fall zur Zahlung des vorab vereinbarten Gesamtbetrags. - Die regelmäßige Betreuung im Rahmen der Hundetagesstätte wird über 10er-Karten abgerechnet. Die Gültigkeit einer 10er-Karte beträgt 6 Monate ab Rechnungsdatum. Wird ein Hund für die regelmäßige Betreuung im Rahmen der Hundetagesstätte angemeldet, erfolgt die Rechnungsstellung stets im Voraus. Es erfolgt eine elektronische Erfassung der Aufenthaltstage in der Hundepension; diese kann vom Hundehalter auf Wunsch ausgehändigt werden. Grundlage der Preisgestaltung ist die jeweils aktuelle Preisliste der Hundepension, einsehbar unter https://tierservice-fehmarn.de/preise/ .
- Für die Hundetagesstätte gelten die folgenden Stornobedingungen:Die Absage bzw. Stornierung bis 3 Tage vor dem angemeldeten Betreuungstag ist kostenfrei. Bei einer Absagen bzw. Stornierung bis 1 Tag vor dem Betreuungstag wird der Betreuungstag vollumfänglich über die 10erKarte abgerechnet.
Die Absage bzw. Stornierung bedarf entweder der Schriftform (Mo.-Fr. per E-Mail an info@tierservice-fehmarn.de) oder der telefonischen Rücksprache mit der Pension. Wird keine Stornierung bekannt gegeben, wird der volle Betreuungspreis berechnet.Werden Tagesbetreuungen wiederholt kurzfristig storniert, behält sich die Pension vor, den Hund nicht mehr im Rahmen der HuTa zu betreuen, sondern stattdessen eine tageweise Pensionsunterbringung anzubieten. - Zur Aufnahme des Hundes ist ein Nachweis über den bestehenden Impfschutz vorzulegen (Impfausweis). Sie versichern außerdem bei der Aufnahme, dass ihr Hund an keinerlei ansteckenden Erkrankungen leidet und frei von Parasiten ist (Flöhe, Würmer, etc.).
- Während der Betreuungszeit Ihres Hundes, müssen Sie über eine gültige Hundehalterhaftpflicht-Versicherung verfügen. Eine Kopie des Versicherungsscheines ist spätestens bei Betreuungsantritt vorzulegen.
- In unserer Hundepension beherbergen wir ausschließlich Hunde, die sozialverträglich mit anderen Hunden, Katzen und Menschen sind. Sollte es zu Problemen in der Verträglichkeit kommen, behält sich die Pension vor, die Betreuung abzulehnen. Der Hundehalter verpflichtet sich, in diesem Fall eine kurzfristige Abholung des Hundes aus der Pension auf eigene Kosten zu organisieren. Bis zur Abholung wird der Hund getrennt von der Hundegruppe untergebracht, sofern dies der Pension mit den bestehenden Räumlichkeiten möglich ist.
- Eine Vorab-Buchung einer Einzelunterbringung ist nicht möglich. Unser Ziel ist immer die Unterbringung in einer Kleingruppe.
- Ausgeschlossen von der Betreuung sind:
- Rüden, die zu Markierverhalten im Haus tendieren
- Gegenüber Menschen sozial unsichere oder aggressive Hunde
- Hunde, welche Jagdverhalten ggü. Katzen zeigen
- Läufige Hündinnen
- Hunde, die an einer Trennungsproblematik leiden und im Trennungsfall mit Zerstörung oder lautstarkem Protest reagieren
Sollte eine Hündin während der Betreuungszeit läufig werden, übernimmt die Pension keine Haftung für Folgeschäden (z.B. ungewollte Deckung). Läufige Hündinnen oder Rüden, die im Haus markieren werden von der Gruppe getrennt untergebracht und ggf. von der uns mit Läufigkeitshöschen/Rüdenwindeln ausgestattet.
Hieraus entstehende Kosten für Verbrauchsmaterialien werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt. - Für den gesamten Betreuungszeitraum (+1 bis 2 Tage bei unvorhergesehener Verlängerung) ist das gewohnte Futter und ggf. Medikamente sowie ggf. Fellpflegeutensilien mitzubringen. Für sonstiges mitgebrachte Zubehör (Decken, Spielzeug) wird keine Haftung übernommen.
- Bei Abgabe muss der Hund ein gut sitzendes Halsband oder Geschirr tragen, aus dem er nicht selbstständig herausschlüpfen kann. Zusätzlich ist die gewohnte Leine mitzubringen und diese vorab vom Halter auf Stabilität zu prüfen. Entweicht der Hund aufgrund eines schlecht sitzendem Halsband/Geschirr oder einer beschädigten Leine während der Betreuung, trägt der Hundehalter für etwaige Schäden die alleinige Haftung. Sollte der Hund mit nicht passendem Equipment zur Betreuung abgegeben werden, kann die Betreuung abgelehnt werden oder Halsband/Geschirr durch passendes Equipment aus dem Pensions-Fundus ergänzt/ausgetauscht werden, sofern vorhanden. Auf das Ausstatten des Hundes mit geeignetem Equipment besteht kein Anspruch.
- Der Hundehalter informiert die Pension ausführlich über Besonderheiten in der Gesundheit oder dem Verhalten des zu betreuenden Hundes (Türen öffnen, über Absperrungen springen, Trennungsangst, Krankheiten etc.). Diese Besonderheiten werden im Betreuungsvertrag festgehalten.Die Pension behält sich vor, die Betreuung eines Hundes abzulehnen, wenn Sie sich nicht in der Lage sieht, ausreichend auf beschriebenen Besonderheiten eingehen zu können.
- Abhol- und Bringzeiten sind mit der Pension vorab abzusprechen. Das Abholen und Bringen des Hundes ist nach Absprache Mo – Fr zwischen 8.00 und 19.00 Uhr und Sa. – So. zwischen 9.00 und 17.00 Uhr möglich. Beachten Sie entsprechend auch unsere Betreuungspauschalen für die halbtägige (<5 Stunden Betreuung) oder ganztägige Betreuung (<11 Stunden Betreuung). Bei Hundepensions-Aufenthalten über mehrere Tage mit Übernachtung werden Bring- und Abholtag als volle Tage gewertet und berechnet.
- Sollte der Hund während des Betreuungszeitraumes erkranken oder sich verletzen, ist der Tierservice Fehmarn berechtigt, in eigenem Ermessen einen Tierarzt zu konsultieren und den Hund nach tierärztlicher Vorgabe medizinisch zu versorgen. Sollte es sich um einen Notfall (z.B. Verletzung, Vergiftung o.ä.) handeln, ermächtigt der Hundehalter den Tierservice Fehmarn dazu, auch ohne vorherige Absprache einen Tierarzt nach Wahl der Pension aufzusuchen. Handelt es sich nicht um einen erkennbaren Notfall versucht die Pension vor einer tierärztlichen Konsultation telefonisch Rücksprache mit dem Hundehalter oder einer von ihm im Betreuungsvertrag angegebenen bevollmächtigten Person zu sprechen.
Ist der Hundehalter oder der angegebene Notfallkontakt für die Pension nicht erreichbar, ist die Pension ermächtigt auch ohne telefonische Rücksprache eine tierärztliche Konsultation zu initiieren, sofern Sie dies für notwendig hält. Entstandene Kosten (Transport und tierärztliche Versorgung, nachfolgende Versorgung in der Pension und ggf. notwendige Folgetermine) werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.
Mit der Abgabe in der Pension sichert der Hundehalter die Übernahme der hieraus entstandenen Kosten zu. Verstirbt ein Hund während der Betreuung aufgrund Alter oder trotz tierärztlicher Behandlung nach einer Verletzung oder einer Erkrankung, kann kein Schadensersatz durch den Halter geltend gemacht werden.
Sollte der Tierarzt die Einschläferung des Hundes empfehlen, um dem Tier unnötiges Leid zu ersparen und ist weder der Hundehalter noch der im Betreuungsvertrag genannte Notfallkontakt erreichbar, darf der Tierservice Fehmarn die notwendige Erlaubnis erteilen. Der Hundehalter verpflichtet sich in diesem Fall, den verstorbenen Hund innerhalb von 24 Stunden abzuholen oder abholen zu lassen. Ist eine Abholung durch den Hundehalter nicht möglich, benennt dieser eine Person, die den Hund abholen darf. Ist eine Abholung durch den Hundehalter nicht möglich, organisiert die Pension nach Rücksprache mit dem Halter den Transport des Hundes zu einem Tierbestatterdienst oder einem Tierarzt. Die Kosten (inkl. Transportkosten) werden vom Tierhalter übernommen. Der Hundebesitzer hat die Möglichkeit, diesem Punkt (insbesondere des Einverständnisses zur Einschläferung) zu widersprechen, dies ist schriftlich (z.B. im Betreuungsvertrag) festzuhalten. - Sollte der Hund eine ansteckende Erkrankung haben oder unter Parasitenbefall (z.B. Flöhe) leiden und andere Hunde/Tiere damit anstecken, werden die daraus resultierenden Kosten vom Hundehalter übernommen.
- Der Hundehalter informiert die Pension frühzeitig darüber, wenn es zu einer Verschiebung der Abholung des Hundes kommt.
Eine Verlängerung der Betreuung ist nur dann möglich, wenn die Pension noch Plätze zur Verfügung hat. Sollten keine Plätze mehr zur Verfügung stehen, stimmt der Hundehalter zu, eine Abholung durch eine benannte Drittperson zum ursprünglichen Abholtermin zu organisieren. - Sollte der Hund nicht mehr von seinem Halter abgeholt werden, und weder Hundehalter noch Notfallkontakt für die Pension erreichbar sein, stimmt der Besitzer zu, dass der Hund anderweitig (z.B. Tierheim) untergebracht oder nach einer Zeit von 6 Wochen von der Pension vermittelt werden darf. Bis dahin entstehende Kosten werden dem Hundebesitzer in Rechnung gestellt. Die Pension informiert den Hundehalter umgehend und leitet die Kontaktdaten bzw. den Standort des Hundes an den Hundehalter weiter. Eventuell entstehende Kosten (inkl. Transportkosten) sind vom Halter zu tragen.
- Das Gelände der HuTa ist gesichert. Es kann jedoch nie mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass ein Hund Hindernisse überwindet und außerhalb des Geländes Schaden nimmt oder verursacht. Der Hundehalter wurde über das Risiko informiert und erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund auf dem gesicherten Gelände der HuTa frei laufen darf. Der Hundehalter übernimmt hierfür die volle Verantwortung und trägt jegliche damit verbundenen Haftungsrisiken. Der Hundebesitzer hat die Möglichkeit, diesem Punkt zu widersprechen, dies ist schriftlich (z.B. im Betreuungsvertrag) festzuhalten.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der AGB im Übrigen.
- Änderungen der AGB bedürfen der Schriftform und beziehen sich nicht auf bereits (an)gezahlte Betreuungen oder bereits erworbene 10erKarten für die Hundetagesbetreuung.
Bezahlung und Stornierungen – Hundepension
Bezahlung und Stornierungen – Hundetagesstätte
Weiteres zur Unterbringung
Wenn Ihr Hund die genannten Bedingungen erfüllen kann, steht seinem Urlaub bei uns nichts mehr im Wege. Wir machen keinen Unterschied zwischen kleinen und großen Hunden und versuchen, die einzelnen Tiere so individuell wie möglich zu betreuen. Wir freuen uns auf Sie und Ihren Vierbeiner!
Preise
Gruppenunterbringung:
10er-Karte Hunde-Tagesbetreuung: 185,00 €*
Halbtagsbetreuung (max. 5h): 22,00 €*
Ganztags- und Urlaubsbetreuung, je Tag: 25,00 €*
*alle Preise inkl. MwSt.
Die endgültige Einschätzung, ob ein Hund für die Gruppenunterbringung geeignet ist, wird von uns übernommen.
Anreise- und Abreisetag werden voll berechnet.
Das Holen und Bringen der Hunde ist tagsüber zwischen 8.00 und 19.00 Uhr möglich.
Info zur 10er-Karte:
Die 10er-Karte ist ein Angebot für das regelmäßige Bringen eines Hundes zur Tagesbetreuung und kann nicht für einen einmaligen Urlaubsaufenthalt genutzt werden.