Die Grenzen des Tierschutz – Brief


Liebe Verfasserin, lieber Verfasser dieses Briefes.  Ich möchte mich dafür bedanken, dass es Menschen wie Sie gibt, die mit offenen Augen durch die Welt gehen und diese nicht vor dem (vermeintlichem) Leid eines Tieres verschließen.  Allerdings möchte ich diesen Brief dafür nutzen, um klar zu machen, dass aus rechtlicher Sicht weder ich noch ein Tierschutzverein oder ein Tierschützer einfach irgendwohin gehen können und Tiere aus Haltungen nehmen können und dürfen. Der Tierhalter hat sich sicherlich an die Vorgaben des Tierschutzgesetzes zu halten, da brauchen wir nicht drüber zu diskutieren. Doch weder habe ich, noch ein offizieller Tierschutzverein, rechtliche Möglichkeiten, die Umsetzung dieser Vorgaben zu prüfen, zu beurteilen oder durchzusetzen.  Sehr viele Menschen glauben, sie müssten nur über Missstände bei einem Tierschützer informieren und dann würde alles seinen Weg gehen. Aber uns sind die Hände gebunden. Weder können und dürfen wir gegen den Willen des Tierhalters die Tierhaltung beurteilen, noch dürfen wir ein Tier einfach wegnehmen.  Liebe Verfasserin, lieber Verfasser, Sie schreiben in Ihrem Brief, wir sollen die Katzen da weg holen. Das wäre juristisch gesehen Diebstahl.  Ich verstehe, wenn Sie den Tieren helfen wollen, in solchen Fällen ist jedoch die erste Instanz das Veterinäramt und/oder das Ordnungsamt. Nur von dort kann die Haltung überprüft und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung ‚verordnet‘ werden. Nur Ordnungs- und Veterinäramt haben das Recht eine Tierhaltung zu untersagen oder gar ein Tierhalteverbot auszusprechen. Nur das Veterinäramt darf entscheiden und durchsetzen, ob/dass ein Tier in einem Zustand ist, in dem man es auch gegen den Willen des Halters beschlagnahmen und wegholen darf.  Erst danach werden Tierschützer und Tierschutzvereine in den Fall involviert und dürfen die Tiere aufnehmen/abholen.  Liebe Verfasserin, lieber Verfasser, deine Absichten beim Versand des Briefes sind mit Sicherheit richtig, allerdings können und (was schwerwiegender ist) DÜRFEN wir in solchen Fällen nicht handeln.  Bitte nehmen Sie in solchen Fällen Kontakt mit dem zuständigen Veterinäramt/Ordnungsamt auf und melden das Problem dort.  Mir ist bewusst, dass das teilweise ein recht mühsamer, zäher, langsamer Prozess sein kann – es ist aber in Deutschland leider der einzig rechtlich mögliche Weg.

Geschrieben von: Susann Bernert

25. September 2018

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2 Kommentare

  1. Hallo,

    ich kann hier keinen Kontakt finden. Naja. Also wir benötigen eine Website für unser Geschäft.
    Wir haben sehr wenig Inhalte und mein Chef hat gesagt, dass es nicht mehr als 7000 Euro kosten darf.

    Geht das?

    Antworten

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